Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bauleistungen der Sachsen Bau & Sanierung GmbH. Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) in der jeweils gültigen Fassung.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen über 10.000 € netto sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart.
Die Schlussrechnung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Ausführungsfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit Eingang der vereinbarten Anzahlung. Bei witterungsbedingten Unterbrechungen oder behördlichen Auflagen verlängern sich die Fristen entsprechend. § 6 VOB/B findet ergänzend Anwendung.
Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung abnahmereif ist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellungsmitteilung nicht binnen 12 Werktagen die Abnahme erklärt oder verweigert.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme (§ 13 VOB/B). Bei Mängeln sind wir zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige voraus.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Musterstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Januar 2026