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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Bauleistungen der Sachsen Bau & Sanierung GmbH. Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen über 10.000 € netto sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart.

Die Schlussrechnung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

§ 4 Ausführungsfristen

Ausführungsfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit Eingang der vereinbarten Anzahlung. Bei witterungsbedingten Unterbrechungen oder behördlichen Auflagen verlängern sich die Fristen entsprechend. § 6 VOB/B findet ergänzend Anwendung.

§ 5 Abnahme

Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung abnahmereif ist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellungsmitteilung nicht binnen 12 Werktagen die Abnahme erklärt oder verweigert.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme (§ 13 VOB/B). Bei Mängeln sind wir zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Mängelansprüche des Auftraggebers setzen eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige voraus.

§ 7 Haftung

Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Musterstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Januar 2026